Steiermärkisches Behinderten-Gesetz
Im Steiermärkischen Behinderten-Gesetz stehen Unterstützungs-Leistungen für Menschen mit Behinderungen.
Das Ziel vom Steiermärkischen Behindertengesetz ist, dass Menschen mit Behinderung ein selbst-bestimmtes Leben führen.
Es gibt Voraussetzungen für eine Unterstützung nach dem Steiermärkischen Behinderten-Gesetz:
- Der Hauptwohnsitz des Menschen mit Behinderung ist in der Steiermark.
- Der Mensch mit Behinderung hat die Staatsbürgerschaft eines Landes des europäischen Wirtschaftsraumes.
- Der Mensch mit Behinderung darf sich in Österreich aufhalten.
Für Unterstützungs-Leistung gibt es verschiedenen Möglichkeiten:
- Vollstationäre Hilfe-Leistung (zum Beispiel Vollzeit-betreutes Wohnen)
- Teilstationäre Hilfe-Leistung (zum Beispiel Tages-Werk-Stätte)
- Mobile Hilfe-Leistung (zum Beispiel Wohnassistenz)
- Ambulante Hilfeleistung (zum Beispiel Therapien in Ambulatorien)
- Geld-Leistung (zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt)
Antragstellung
Es gibt einen Antrag für Unterstützungs-Leistungen aus dem Steiermärkischen Behinderten-Gesetz.
Sie füllen das Antrags-Formular aus.
Kreuzen Sie im Antrags-Formular die gewünschte Unterstützungs-Leistung an.
Für die Unterstützungs-Leistung „Persönliches Budget" gibt es ein eigenes Antrags-Formular.
Sie schicken das Antrags-Formular an Ihre Bezirks-Verwaltungs-Behörde.
Zum Beispiel an die Bezirks-Haupt-Mannschaft oder das Sozial-Amt der Stadt Graz.
Die Stadt Graz hat eigene Antrags-Formulare.
Antragsformulare für die Bezirkshauptmannschaften
Antragsformulare für die Stadt Graz
- Behindertenhilfe-Antrag
- Behindertenhilfe-Antrag + Selbst-Einschätzungs-Bogen für Antrag auf Persönliches Budget
Leistungen der Behindertenhilfe
Weitere Informationen zu den Leistungen der Behinderten-Hilfe finden Sie hier.
Gesetzestexte
Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
Steiermärkisches Behindertengesetz in leicht verständlicher Sprache
StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 (LEVO-StBHG)