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Barrierefreies Bauen und Wohnen

Maßnahmen für barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse

Für Wohnungen und Wohnhäuser wird die Schaffung barrierefreier und altengerechter Wohnverhältnisse durch Förderung der angeführten Maßnahmen unterstützt:

  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Haus oder Wohnungstüre
  • Schaffung von barrierefreien Wohn- und Schlafbereichen
  • Schaffung von barrierefreien Sanitäreinheiten (Bad und WC)

Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 30 % der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen je Wohnung 30.000 Euro, im Falle einer nachgewiesenen Erwerbsminderung erhöht sich dieser Betrag auf 50.000 Euro.

Die Förderung ist nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu beantragen und zwar innerhalb von zwei Jahren gerechnet ab dem Tag der Ausstellung der ältesten Rechnung. Senden Sie Ihren Förderungsantrag inklusive der  dafür erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail an Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Sanierung und Ökoförderung, Landhausgasse 7, 8010 Graz oder sanierung@stmk.gv.at. Ihr Förderungswunsch muss nach erfolgter technischer Prüfung noch von der Steiermärkischen Landesregierung genehmigt werden. Danach erhalten Sie den Förderungsbeitrag direkt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto ausbezahlt.

Für eine telefonische Förderungsberatung steht Ihnen die steirische Wohnbauförderungsinformation unter (0316) 877 / 3713 zur Verfügung.

 Kurzinformation zur Förderung

 Förderungsrichtlinie

 Förderungsantrag

 WS-Datenblatt

 

Kontakt

  • Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
  • +43 (316) 877-2745
  • E-Mail
  • +43 (316) 877-5505
  • Bürgergasse 5/4.Stock
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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