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Pensionen

Pflichtversicherung

In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmer*in mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.

Bezieht eine Arbeitnehmerin*ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze, besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.

Arten der Pension

Es gibt folgende Arten einer Pension

  • Alterspension
  • Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
  • Korridorpension
  • Schwerarbeitspension
  • Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
  • Witwenpension
  • Waisenpension
  • Teilpension - erweiterte Altersteilzeit

Freiwillige Pensionsversicherung

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der freiwilligen Pensionsversicherung:

  • Freiwillige Höherversicherung
  • Selbstversicherung für anschließende Weiterversicherung
  • Weiterversicherung nach Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung
  • Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
  • Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger

 Allgemeine Informationen und Anträge, Österreichs digitales Amt

 

Kontakt

  • Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
  • +43 (316) 877-2745
  • E-Mail
  • +43 (316) 877-5505
  • Bürgergasse 5/4.Stock
    8010 Graz

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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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