Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen durch neues Pflege- und Betreuungsgesetz
Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung stellt in einer Presseaussendung eine Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen durch das geplante Pflege- und Betreuungsgesetz fest. Der Behindertenanwalt Siegfried Suppan fordert eine dem individuellen Bedarf entsprechende Anspruchsberechtigung auf Pflege- und Betreuungsleistungen ohne Altersuntergrenzen.