Behindertenanwalt präsentiert umfangreichen Tätigkeitsbericht
Enorme Zunahme beim Informations- und Unterstützungsbedarf für behinderte Menschen
Seinen bereits neunten Tätigkeitsbericht (2022/2023) präsentierte heute Vormittag (19.06.) Siegfried Suppan, Anwalt für Menschen mit Behinderung, im Medienzentrum Steiermark. „Mein aktueller Tätigkeitsbericht zeigt einmal mehr, dass bedeutsame gesellschaftliche Entwicklungen auf Menschen mit Behinderungen auch besondere Auswirkungen haben. Armut, Arbeitslosigkeit und existenzielle Sorgen sind wesentliche Themen mit denen Menschen mit Behinderung zu kämpfen haben", betont Suppan.
Aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht
In den letzten zwei Jahren wurden rund 5600 Anliegen, das sind doppelt so viele wie im vergangenen Berichtszeitraum, von der Anwaltschaft bearbeitet. Auch bei den direkten Kontakten gab es einen hohen Anstieg und im Zentrum der Anfragen standen das Steiermärkische Behindertengesetz, die Bundesbehindertengesetze, allgemeine Beratungen und finanzielle Angelegenheiten sowie auch Beschwerden über Personen und Institutionen. „Sowohl die Einrichtung der regionalen Beratungszentren in den Bezirken als auch der verstärkte Zulauf zur Anwaltschaft machen deutlich, dass der Unterstützungs- und Informationsbedarf für behinderte Menschen in unserem Bundesland nach wie vor sehr hoch ist. Wir versuchen diesem Anspruch bestmöglich gerecht zu werden", unterstreicht der Behindertenanwalt, der mittlerweile seit bald 20 Jahren in dieser Funktion tätig ist.
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Österreich hat 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, die auch für die Länder gilt. Die Steiermark war das erste Bundesland, das einen eigenen Aktionsplan realisierte, der sich mittlerweile in der vierten Phase befindet und heuer ausläuft. Bisher lag dieser Plan ausschließlich in der Verantwortung des Sozialressorts. Da es sich bei den Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen um eine Querschnittsmaterie handelt und diese ein gesellschaftspolitisches Thema darstellen, ist aus Sicht des Behindertenanwaltes dringend ein ressortübergreifender Landes-Aktionsplan notwendig.
Inklusive Bildung
Kritik übt der Behindertenanwalt hinsichtlich der Entwicklung der inklusiven Schulbildung in der Steiermark. Er stellt eine Trendumkehr fest, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung wieder vermehrt gesondert unterrichtet werden. „Diese Entwicklung steht im klaren Widerspruch zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention, in der die sukzessive Abschaffung von Sonderschulen und die Überleitung der dort vorhandenen Ressourcen in den Regelschulbetrieb gefordert wird", so Suppan. Die teilweise stattfindende Öffnung neuer Sonderschulklassen kritisiert Suppan daher als unzulässigen Rückschritt im Bestreben um gleichberechtigte Teilhabe.
Erfolge
Mit den zahlreichen Anliegen, die an die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung herangetragen werden, sind mitunter auch besondere Erfolgsgeschichten verbunden. So konnte für ein zweijähriges Mädchen mit Behinderung mit Hilfe der Anwaltschaft die Erhöhung des Pflegegeldes von Stufe 2 auf Stufe 7 erreicht werden. Für eine junge behinderte Frau gelang es, von der ursprünglichen Rückforderung der Familienbeihilfe von 7.500 Euro zu einer Nachzahlung von 14.900 Euro zu kommen.
Die Anwaltschaft
Seit 2005 bietet die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung als unabhängige Ombudsstelle Beratung und Unterstützung an und leistet behindertenpolitische Grundlagenarbeit in der Steiermark. Die Anwaltschaft wurde aufgrund des Steiermärkischen Behindertengesetzes 2004 eingerichtet. Außerdem evaluieren sechs behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zwei Koordinatorinnen Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Weitere Details finden Sie in der Präsentation und im aktuellen Tätigkeitsbericht. Nähere Informationen bietet auch die Website www.behindertenanwaltschaft.steiermark.at. Für Rückfragen steht Siegfried Suppan unter 0676/86663573 gerne zur Verfügung.