Behindertenpass
Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis, der beim Sozialministeriumservice zu beantragen ist und als Nachweis einer Behinderung dient. Seit 2016 wird der Behindertenpass im Scheckkartenformat ausgestellt. Voraussetzung für den Erhalt eines Behindertenpasses ist ein vorliegender Grad der Behinderung von zumindest 50 % und ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich.
Allgemeine Informationen zum Behindertenpass
Antragstellung
Der Antrag ist beim Sozialministeriumsservice zu stellen. Aktuelle medizinische Befunde sind bei der Antragstellung beizulegen. Die Beantragung und Ausstellung des Behindertenpasses ist kostenlos. Die Entscheidung über die Ausstellung des Behindertenpasses erfolgt mittels Bescheid
Wozu benötige ich einen Behindertenpass?
Mit der Vorlage eines Behindertenpasses erhält man diverse Ermäßigung z.B. bei manchen Veranstaltungen. Auch notwendige Begleitpersonen wird der Eintritt oft nicht verrechnet.
Zusatzeintragungen
Bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen können spezielle Zusatzeintragungen im Behindertenpass vorgenommen werden, wie unter anderem:
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
- Fahrpreisermäßigung
- Begleitperson
- Gebrauch eines Rollstuhls
- blind
- gehörlos
Parkausweis
Mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" ist es möglich, einen Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises gemäß § 29b StVO zu stellen.