Pensionen
Pflichtversicherung
In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmer*in mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.
Bezieht eine Arbeitnehmerin*ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze, besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.
Arten der Pension
Es gibt folgende Arten einer Pension
- Alterspension
- Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
- Korridorpension
- Schwerarbeitspension
- Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
- Witwenpension
- Waisenpension
- Teilpension - erweiterte Altersteilzeit
Freiwillige Pensionsversicherung
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der freiwilligen Pensionsversicherung:
- Freiwillige Höherversicherung
- Selbstversicherung für anschließende Weiterversicherung
- Weiterversicherung nach Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung
- Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
- Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger