Unterstützungsfonds
Es besteht die Möglichkeit bei diversen Unterstützungsfonds um eine finanzielle Unterstützung anzusuchen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung. Hier finden Sie einen Überblick über Unterstützungsfonds öffentlicher Einrichtungen.
Österreichische Gesundheitskasse - ÖGK
Josef-Pongratz-Platz 1, 8010 Graz
Telefon: +43 5 0766-151191
E-Mail: ufonds-15@oegk.at
Allgemeine Informationen zum Unterstützungsfonds, ÖGK
Antrag um Gewährung eines Zuschusses aus dem Unterstützungsfonds, ÖGK
Sozialministeriumservice - SMS
Landesstelle Steiermark
Babenbergerstraße 35
8021 Graz
Telefon: +43 316 7090
Fax: +43 5 99 88-6899
E-Mail: post.steiermark@sozialministeriumservice.at
Allgemeine Informationen zum Unterstützungsfonds, SMS
Pensionsversicherungsanstalt - PVA
Landesstelle Steiermark
Eggenberger Straße 3
8021 Graz
Telefon: +43 5 03 03
Fax: +43 5 03 03 28850
E-Mail: pva@pv.at
Allgemeine Informationen zum Unterstützungsfonds, PVA
Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung aus dem Mitteln des Unterstützungsfonds
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Landesstelle für Steiermark
Grieskai 106
8020 Graz
Telefon: 050405-25700
Fax: 050405-25900
E-Mail: lst.steiermark@bvaeb.at
Allgemeine Informationen zum Unterstützungsfonds, BVAEB
Es gibt kein eigenes Antragsformular. Sie können sich aber direkt mit der BVAEB in Verbindung setzen oder ein formloses Schreiben unter Angabe Ihres Anliegens an die BVAEB übermitteln.
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Regionalbüro Steiermark
Körblergasse 115, 8011 Graz
Telefon: +43 50 808 808
Fax: +43 50 808 9099
Allgemeine Informationen zum Unterstützungsfonds, SVS
Es gibt kein eigenes Antragsformular. Sie können sich aber direkt mit der SVS in Verbindung setzen oder ein formloses Schreiben unter Angabe Ihres Anliegens an die SVS übermitteln.
Josef-Krainer-Hilfsfonds
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Josef-Krainer-Hilfsfonds
Isolde Riegler
Burgring 4
8010 Graz
Telefon: +43 316 877 2963
Fax: +43 316 877 2294
E-Mail: josef-krainer-hilfsfonds@stmk.gv.at
Der Josef-Krainer-Hilfsfonds bietet eine einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für Personen, die in der Steiermark leben und sich in einer Notlage befinden.
Um ein Ansuchen auf eine Gewährung einer einmaligen Beihilfe aus dem Josef-Krainer-Hilfsfonds zu stellen, können Sie sich direkt mit dem Josef-Krainer-Hilfsfonds in Verbindung setzen oder ein formloses Schreiben unter Angabe Ihres Anliegens an den Josef-Krainer-Hilfsfonds übermitteln.